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23.02.2012


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Riester-Rente

Benannt nach dem Ex-Bundesminister für Arbeit - Walter Riester - wurde dem gesetzlich Rentenversicherten mit der Riester-Rente eine Möglichkeit gegeben, um eine mögliche Versorgungslücke in der Altersvorsorge zu schliessen.

Der Staat fördert die freiwillige Teilnahme an der Riester-Rente durch hohe Zuzahlungen. Die in die Riester-Rente getätigten Einzahlungen können als steuerlich als Ausgaben geltend gemacht werden. Diese Steuervorteile werden allerdings durch Verwaltungsgebühren teilweise wieder zunichte gemacht.

Anders als bei der gesetzlichen Rente werden die Beiträge des Einzahlers bei der Riester-Rente in Kapitalanlagen untergebracht. Damit bietet sich die Aussicht auf eine Rendite. Der Riester-Vertrag muss, damit die staatliche Förderung gewährt wird, unter anderem garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zurück gezahlt werden. Die dafür nötigen Risikoabsicherungen drücken andererseits natürlich wiederum das Renditepotential.

Für einen Riester-Vertrag können als Basis verschiedene Arten der Kapitalanlage genutzt werden. Neben Bank- und Fondsparpläne gibt es sowohl normale, als auch fondsgebundene Rentenversicherungen. Auch ein direktes Investment in Aktien- oder Rentenfonds ist als Basis für die Riester-Rente möglich. Aktienfonds und Fondsparpläne sind zudem kostentransparent und haben hohe Renditeaussichten.

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