Benannt nach dem Ex-Bundesminister für Arbeit - Walter Riester - wurde
dem gesetzlich Rentenversicherten mit der Riester-Rente eine Möglichkeit gegeben,
um eine mögliche Versorgungslücke in der Altersvorsorge zu schliessen.
Der Staat fördert die freiwillige Teilnahme an der Riester-Rente durch hohe Zuzahlungen.
Die in die Riester-Rente getätigten Einzahlungen können als
steuerlich als Ausgaben geltend gemacht werden. Diese Steuervorteile werden allerdings
durch Verwaltungsgebühren teilweise wieder zunichte gemacht.
Anders als bei der gesetzlichen Rente werden die Beiträge des Einzahlers bei
der Riester-Rente in Kapitalanlagen untergebracht. Damit bietet sich die Aussicht
auf eine Rendite. Der Riester-Vertrag muss, damit die staatliche Förderung
gewährt wird, unter anderem garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge
zurück gezahlt werden. Die dafür nötigen Risikoabsicherungen drücken
andererseits natürlich wiederum das Renditepotential.
Für einen Riester-Vertrag können als Basis verschiedene Arten der
Kapitalanlage genutzt werden. Neben Bank- und Fondsparpläne
gibt es sowohl normale, als auch fondsgebundene
Rentenversicherungen. Auch ein direktes Investment in
Aktien- oder Rentenfonds ist als Basis für die Riester-Rente möglich.
Aktienfonds und Fondsparpläne sind zudem kostentransparent und haben hohe Renditeaussichten.
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