Altervorsorge.de
23.02.2012


Hauptmenü

Startseite Gesetzliche Altersvorsorge Private Altersvorsorge Immobilien als Altersvorsorge Altersvorsorge mit Aktien Riester-Rente Schutz vor Berufsunfähigkeit Literatur

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist der gesetzlichen Rente in ihren Rahmenbedingen sehr ähnlich. Der Unterschied besteht darin, dass die Teilnahme freiwillig ist und sie in ihrer Grundlage kapitalgebunden ist.

Das in der Rürup-Rente angesparte Vermögen kann nicht vererbt werden. Es kann auch nicht als Einmalzahlung entnommen, beliehen oder verschenkt werden. Die Verrentung bis zum Lebensende des Versicherten oder eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder sind der einzige Weg der Rückzahlung. Frühestens ab dem sechzigsten Lebensjahr kann mit der Rentenzahlung begonnen werden. Nur bei möglichst langem Rentenbezug kann eine hohe Rendite erzielt werden.

Die Rüruprente eignet sich mit ihren Steuervorteilen sehr gut für Personengruppen mit hoher Steuerbelastung, sowie für Freiberufler und Selbständige. Das eingezahlte Kapital ist zudem in der Ansparphase vor Pfändung geschützt und wird falls Arbeitslosigkeit eintritt nicht dem Vermögen angerechnet. Es besteht neben der kontinuierlichen Beitragszahlung auch die Möglichkeit einen größeren Betrag auf einmal einzuzahlen.

Die Rürup-Rente kann auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Wenn die Basisrente in der Prämie einen Anteil von mindestens 51% ausmacht, ergeben sich höhere Oberbeträge in der steuerlichen Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Finden Sie heraus, ob die Rürup-Rente für Sie geeignet ist und lassen Sie sich ein Expertenangebot erstellen: weiter zum Anfrage-Formular - hier klicken